AN-U-057
Chromat in Trinkwasser mittels Ionenchromatographie und Nachsäulenreaktion mit UV/VIS-Detektion gemäss EPA-Methode 218.7.
Zusammenfassung
Hexavalentes Chrom ist bekanntlich cancerogen beim Einatmen; beim Verschlucken vermutet man dies derzeit nur. Die EPA-Methode 218.7 ermöglicht die Chromatbestimmung im Trinkwasser bis in den unteren µg/L-Bereich (Nachweisgrenze: 15 ng/L). Der Nachweis erfolgt durch Nachsäulenreaktion mit 1,5-Diphenylcarbazid und der anschliessenden Detektion bei 530 nm.